Neue Regelungen des FLSV bei Garantieabwicklungen und anderen Reparaturen
Vorbemerkung: Wenn im Folgende der Begriff „Garantie“ benutzt wird, ist stets die Garantie gemeint, die der jeweilge Hersteller oder Vertrieb für ihre Produkte gewähren. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden selbstverständlich weiterhin in vollem Umfang wahrgenommen. Der FLSV reagiert aktuell auf Vorgaben, die ihm seinerseits von einem Großteil seiner Hersteller und Vertriebe verpflichtend auferlegt wurden. Hier heißt […]
