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Neue Regelungen des FLSV bei Garantieabwicklungen und anderen Reparaturen

Vorbemerkung: Wenn im Folgende der Begriff „Garantie“ benutzt wird, ist stets die Garantie gemeint, die der jeweilge Hersteller oder Vertrieb für ihre Produkte gewähren. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden selbstverständlich weiterhin in vollem Umfang wahrgenommen.

Der FLSV reagiert aktuell auf Vorgaben, die ihm seinerseits von einem Großteil seiner Hersteller und Vertriebe verpflichtend auferlegt wurden. Hier heißt es nämlich, dass keine Geräte mehr zur Garantie-Reparatur angenommen werden, die nicht in der Original-Kartonage angeliefert wurden. Es hat sich wohl durch den immens angestiegenen Warenverkehr durch Online-Bestellungen in den letzten Monaten auch bei den Paketdiensten (DHL, UPS, DPD, Hermes, GLS, trans-o-flex, GO und wie sie alle heißen mögen) die Höhe der Transport-beschädigten Pakete vervielfacht.

Diese sind zwar grundsätzlich gegen Beschädigungen in einer bestimmten Höhe, meist 500.- €, versichert, aber der Absender muss hier den Nachweis führen, dass die beschädigte Ware nach den Bestimmungen des Paketdienstleisters verpackt war. Und diesen Nachweis können Sie kaum führen, wenn das Gerät eben nicht im Original-Karton verpackt wurde. Also verweigern diese in solchen Fällen die Erstattung des Schadens, wenn das Gerät nicht in der Original-Verpackung versandt wurde.

Mehrere  Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit*, die mich so richtig viel Geld für die Beschaffung entweder von Ersatzteilen oder gar von Neugeräten gekostet haben, veranlassen mich zu diesem Schritt, diese Verantwortung, die ja nicht meine originäre ist, an die Besitzer der Geräte abzugeben. Und somit gelten folgende Vorgaben:

Sollte sich innerhalb einer Garantiezeit ein Schaden an einem Gerät zeigen, bitte ich Sie, mir das Gerät originalverpackt, aber ohne jegliches Zubehör** zukommen zu lassen. Ist diese nicht mehr vorhanden, werde ich das Verpacken des Gerätes aus den genannten Gründen ablehnen und somit an den Besitzer des Gerätes delegieren. Das heißt, Sie selbst verpacken Ihr Gerät nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn Sie dies aus bestimmten Gründen nicht leisten können, kann ich das für Sie unter der Voraussetzung übernehmen, wenn Sie mir mit Ihrer Unterschrift versichern, dass ich nicht für eventuelle Transportschäden haftbar gemacht werde. Gehen Sie aber wie bisher davon aus, dass ich beim Verpacken die im angemessenen Rahmen maximale Sorgfalt walten lasse.

Den hierzu nötigen Schriftwechsel erledige ich selbstverständlich wie bisher vollumfänglich. Eine Rechnung als Garantienachweis ist nur dann erforderlich, wenn das Gerät nicht beim FLSV gekauft wurde. In bestimmten Fällen bitte ich Sie um die Nennung der Seriennummer des Gerätes. Auch der Transport zum Service und zurück bleibt für Sie weiterhin kostenfrei. Sie können sich aussuchen, ob Sie das zu versendende Gerät dann zu mir bringen oder ob ich Ihnen einen so genannten Freeway-Schein zusenden soll. Dann können Sie es jedem DHL-Paketpostboten in die Hand drücken oder bei jedem Stützpunkt der DHL abgeben. Hier muss nur der Abliefernachweis unbedingt aufgehoben werden!

Ich werde auch sofort jedem Kunden beim Neukauf eine diesbezügliche Aufklärung angedeihen lassen, damit wir in Zukunft Ärger, für den wir beide eigentlich nichts können, vermeiden. Und vor allem auch deshalb, damit der Klassiker schlechthin nicht mehr passiert: Der Kunde hebt den Karton auf und entsorgt die viel wichtigeren Kunststoff-Formteile über den Gelben Sack. Somit ist nämlich auch der Karton mehr oder weniger zwecklos.

Ich hoffe, diese Ansprache klärt eher auf, als dass sie Sie verstimmt. Alles andere wäre kontraproduktiv, denn die Produkte, die der FLSV anbietet, gehen garantiert unterdurchschnittlich oft kaputt!

* Auch wenn ich mir extrem viel Mühe gemacht habe und alle Kanten zusätzlich durch speziellen Schaumstoff abgesichert habe, kamen gleich mehrere Kartons und auch deren Inhalt stark beschädigt beim jeweiligen Service an. Und da ich der Verpacker und auch der Versender war, hafte ich für den Schaden und nicht der Besitzer des Gerätes, der mir nur einfach das defekte Gerät hingestellt hat. Aber das ändert sich ja jetzt.

**Ausnahme hier sind die AV-Receiver von Yamaha. Hier wird für die Endkontrolle des reparierten Gerätes die Fernbedienung benötigt.

Zum anderen ist mein Vor-Ort-Reparierer eben nicht mehr vor Ort. Dieser hatte bis jetzt jeden Dienstag alle bei mir aufgelaufenen defekten Geräte zuverlässig und vor allem extrem kostengünstig wieder in Stand gesetzt. Nun steht er zwar immer noch zur Verfügung, aber leider nicht mehr regelmäßig an einem Tag der Woche und vor allem nicht mehr in Bamberg. Um Ihnen aber diesen für mich recht aufwändigen, aber seit jeher für Sie kostenlosen Service* weiter anbieten zu können, gelten folgende Bedingungen:

Ich sammle so viele Geräte, wie ins Auto passen werden. Dann werden alle Geräte zur neuen Werkstatt verfrachtet. Das sind immerhin 40 Kilometer einfach plus die deutlich längere Fahrtzeit hin und zurück. Nachdem alle Geräte durchrepariert worden sind, geht es vice versa (siehe auch unten). Diesen Aufwand werde ich mir in Zukunft honorieren lassen müssen, so selbstlos bin ich dann doch nicht! Je nach Menge der Geräte pro Fuhre sind das etwa 10.- bis maximal 15.- € pro Gerät, die aufzuschlagen sind. Aber unterm Strich wird jede Reparatur trotzdem nur etwa die Hälfte dessen kosten, was die Kollegen in Nürnberg, geschweige denn in München für dieselbe Arbeit verlangen!

*Bitte betrachten Sie diesen Service einfach als Werbe-Maßnahme für den FLSV. Denn hier soll eben nicht dauernd was Neues verkauft werden, wenn das Altgerät in einem Zustand ist, den man dann nach der Reparatur als absolut vollwertig nutzbar bezeichnen wird. Fällt mir jetzt auch noch der derzeit in aller Munde gebräuchliche Begriff der Nachhaltigkeit ein? Ich glaube nicht, denn das war schon vor über 30 Jahren genauso.

Aber um an dieser Stelle trotzdem ein wenig zu jammern, schildere ich Ihnen im Steno-Stil mal kurz, was das für mich an Aufwand bedeutet:

  1. Beantwortung jeder einzelnen Service-Anfrage per Mail oder am Telefon
  2. Entgegennahme des oder der zu reparierenden Geräte
  3. Aufnahme der Fehlerbeschreibung und der Kontaktdaten
  4. Wegräumen des Gerätes bis zum
  5. Einladen aller angesammelten Geräte ins eigene Auto
  6. Fahrt zur Werkstätte
  7. Ausladen und Hineintragen aller Geräte
  8. Erläuterungen zu allen Reparaturen
  9. Rückfahrt zum eigenen Laden
  10. Abholung und Bezahlung aller reparierten Geräte
  11. Erneute Unterbringung im Kleinen Vorführstudio
  12. Benachrichtigung der Kunden, oft holen diese ihr Gerät nicht am selben Tag wieder ab
  13. Kassieren, damit die Kasse wieder stimmt
  14. Übergabe an den Kunden
  15. Was mache ich nun mit all dem frei gewordenen Platz?

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Tag der Arbeit!